Bundesprogramm zur F?rderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen
Weitere Auskünfte erteilt das:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Stra?e 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: (0 61 96) 90 80 (Zentrale)
Hotline: (0 61 96) 90 85 70 (
Hotline: Beratungsf?rderung)
Telefax: (0 61 96) 90 88 00
Ihre Anfrage per E-Mail
Details zum
Bundesprogramm sind auch im Internet abrufbar unter: www.bafa.de.
Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds
Weitere Auskünfte erteilt die:
High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Ludwig-Erhard-Allee 2
53175
Bonn
Telefon: (0 22 8) 96 56 85 00
Telefax: (0 22 8) 96 56 85 50
Ihr Anfrage per E-Mail
Details zum High-Tech Gründerfonds sind auch im Internet abrufbar
unter: www.high-tech-gruenderfonds.de.
Die regionalen Agenturen für Arbeit f?rdern unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich selbstst?ndig machen m?chten und so ihre Arbeitslosigkeit beenden.
Gründungszuschuss: Der Existenzgründungszuschuss wird gezahlt, wenn Sie als Arbeitnehmer/-in bis zur Aufnahme der selbstst?ndigen T?tigkeit bei der Agentur für Arbeit Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsma?nahme besch?ftigt waren.
Voraussetzungen: Bei Aufnahme einer selbstst?ndigen T?tigkeit müssen Sie noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen, der Agentur für Arbeit die Tragf?higkeit der Existenzgründung nachweisen und Ihre Kenntnisse und F?higkeiten zur Ausübung der selbstst?ndigen T?tigkeit darlegen.
Die F?rderung beantragen Sie bei der für Sie zust?ndigen regionalen Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.arbeitsagentur.de.
Weiter zur: Existenzgründungsf?rderung: Zielgruppen der Gründungsf?rderung
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