12.01.2021
Der Inzidenzwert für Worms liegt inzwischen bei über 300. Deshalb musste die Stadt weitere Ma?nahmen beschlie?en.
Nun also doch: Die Stadt Worms muss den Bewegungsradius ihrer Bürger für touristische Zwecke auf 15 Kilometer einschr?nken. Dies berichtet Oberbürgermeister Adolf Kessel nach einem weiteren Telefonat mit dem Gesundheitsministerium am gestrigen Abend. Ursprünglich hatte die Stadt auf diese Einschr?nkung vorerst verzichten wollen, doch das Ministerium besteht auf die zus?tzliche Regelung. Ebenso muss die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fu?g?ngerzone wieder einführen. Diese Bestimmung war am 20. Dezember ausgelaufen und aufgrund der Schlie?ung des Einzelhandels nicht mehr verl?ngert worden.
Was die Einschr?nkung des Bewegungsradius betrifft, so zielt die neue Regelung ausschlie?lich auf die Vermeidung des Tagestourismus‘ ab. Hei?t: Wormser dürfen sich für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet wegbewegen. Ebenso dürfen auch Tagestouristen nicht mehr nach Worms kommen, sofern sie weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen. So soll vermieden werden, dass das Virus aus dem ?Hotspot Worms“ au?erhalb der Stadt weiter verbreitet wird.?
In der Verwaltungssprache liest sich diese Regelung so: ?Der Bewegungsradius jeder Person mit Wohnsitz in der Stadt Worms für tagestouristische Zwecke wird auf den Umkreis von 15 Kilometern ab den Stadtgrenzen der Stadt Worms beschr?nkt. Tagestouristische Ausflüge in das Gebiet der Stadt Worms sind untersagt, es sei denn, der Wohnsitz der betroffenen Person ist weniger als 15 Kilometer von den Stadtgrenzen der Stadt Worms entfernt.“
Dies bedeutet allerdings auch, dass Familienmitglieder, die weiter als 15 Kilometer von Worms entfernt leben, besucht werden k?nnen, sofern alle anderen gültigen Regeln eingehalten werden. Ebenso dürfen auch Menschen von au?erhalb ihre Angeh?rigen in Worms besuchen, wenn die Anzahl der Kontaktpersonen nicht überschritten wird.
Weitere Anreisen aus beruflichen Gründen sind ebenfalls von dieser Regelung nicht betroffen. Menschen, die beispielsweise in Mannheim arbeiten und in Worms wohnen oder umgekehrt, sind von der Ma?nahme ausgenommen.
?Wir bedauern es sehr, die Allgemeinverfügung nun doch noch restriktiver gestalten zu müssen, wollten wir als Stadt zun?chst auf die Vernunft unserer Bürger appellieren. Aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Zahlen sind uns jedoch die H?nde gebunden“, erkl?rt der Oberbürgermeister.
Die Allgemeinverfügung wird am heutigen Dienstag, 12. Januar, ver?ffentlicht und tritt damit einen Tag sp?ter, also am Mittwoch, 13. Januar, in Kraft.
In der Zeit von 21 bis 5 Uhr darf die Wohnung im gesamten Stadtgebiet (zum Stadtgebiet geh?ren auch die Vororte!) nur noch in Ausnahmef?llen verlassen werden. Ausnahmen stellen dar: Medizinische Notf?lle (auch bei Tieren),?Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern sowie Angeh?rigen ersten Grades, Besuche von eigenen minderj?hrigen Kindern, Unterstützung von pflege- oder hilfebedürftige Menschen, Begleitung von Sterbenden oder Schwerstkranken, Hunde-Ausführung (aber dann nur alleine mit Hund), Menschen, die zur Arbeit fahren oder von der Arbeit nach Hause kommen.
Einschr?nkung des Bewegungsradius':
Gilt für tagestouristische Ausflüge (z.B. Ausflüge in die nahen Mittelgebirge) sowie für Nicht-Wormser, die aus touristischen Gründen nach Worms reisen wollen
Maskenpflicht in der Fu?g?ngerzone:
siehe Karte
Die Regelungen gelten zun?chst bis 31. Januar.